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* '''Unterschied zwischen Bauherrenrechtsschutzversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung''' | * '''Unterschied zwischen Bauherrenrechtsschutzversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung''' | ||
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen. | |||
Die '''Haftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. | |||