45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
* '''Unterschied zwischen Bauherrenrechtsschutzversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung''' | * '''Unterschied zwischen Bauherrenrechtsschutzversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung''' | ||
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen. | :Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen. | ||
Die '''Haftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. | :Die '''Haftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. | ||