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Hierbei wird in '''gesetzliche/staatliche''' und '''privatrechtliche''' Versicherungssysteme unterschieden. | Hierbei wird in '''gesetzliche/staatliche''' und '''privatrechtliche''' Versicherungssysteme unterschieden. | ||
Als Beispiel für die private Pflichtversicherung, steht die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die ( | Als Beispiel für die private Pflichtversicherung, steht die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die (gesetzliche/staatliche) die Sozialversicherung mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und der Arbeitnehmer-Unfallversicherung. | ||