Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 114: Zeile 114:




* <span style="background:#EAECF0"> '''KFZ / Motorrad - Haftpflichtversicherung (PflVG)''' <br />
* <span style="background:#EAECF0"> '''KFZ / Motorrad - Haftpflichtversicherung ''' <br />
:Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.  In den EU-Staaten ist das KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich, jedoch sind die  Höchstentschädigungssummen sehr unterschiedlich. Zum Ersatz des Schadens ist im Regelfall der Fahrer verpflichtet. Abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden die Schadensersatzpflicht greift, gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Grundsatz nicht. Auch ohne eigenes Verschulden haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Fahrzeuges. Gleiches gilt auch für Motorräder.
:Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.  In den EU-Staaten ist das KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich, jedoch sind die  Höchstentschädigungssummen sehr unterschiedlich. Zum Ersatz des Schadens ist im Regelfall der Fahrer verpflichtet. Abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden die Schadensersatzpflicht greift, gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Grundsatz nicht. Auch ohne eigenes Verschulden haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Fahrzeuges. Gleiches gilt auch für Motorräder.


45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü