Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Künstler und Publizisten,<br />
:Künstler und Publizisten,<br />
:Personen ohne Krankenversicherung, die bei der gesetzlichen Kasse versichert waren oder dieser zuzuordnen sind.<br />
:Personen ohne Krankenversicherung, die bei der gesetzlichen Kasse versichert waren oder dieser zuzuordnen sind.<br />
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 220px]] Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der GKV sind Beamte sowie Freiberufler und Selbständige(Ausnahme selbständige Künstler und Publizisten). Dennoch besteht auch für sie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Diese Personengruppen haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten oder einen privaten Krankenversicherungsschutz vereinbaren. ||  
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 120px]] Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der GKV sind Beamte sowie Freiberufler und Selbständige(Ausnahme selbständige Künstler und Publizisten). Dennoch besteht auch für sie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Diese Personengruppen haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten oder einen privaten Krankenversicherungsschutz vereinbaren. ||  
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