Versicherungen für Pferd, Halter, Hüter, Reiter ...: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der '''freiberufliche Reitlehrer''' haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
:Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der '''freiberufliche Reitlehrer''' haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.


* <span style="background:#EAECF0"> '''  Pferdehalter - Eigentümer' / Rechtsschutzversicherung    '''  </span><br />
:Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.
:Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.


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