Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage<br /> Die Deckungszusage erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage<br />
Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage<br />


Die Deckungszusage erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.
Die '''Deckungszusage''' erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.<br />
Unter vorläufiger Deckungszusage versteht man die Zusage des Versicherers bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen das Risiko unter Vertrag zu nehmen und sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.<br />
Unter '''vorläufiger Deckungszusage''' versteht man die Zusage des Versicherers bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen das Risiko unter Vertrag zu nehmen und sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.<br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü