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Die '''Deckungszusage''' erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.<br /> | Die '''Deckungszusage''' erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.<br /> | ||
Unter '''vorläufiger Deckungszusage''' versteht man die Zusage des Versicherers bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen das Risiko unter Vertrag zu nehmen und sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.<br /> | Unter '''vorläufiger Deckungszusage''' versteht man die Zusage des Versicherers bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen das Risiko unter Vertrag zu nehmen und sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.<br /> | ||
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