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<big>'''Unfall Ersatzwagen'''</big> | |||
Wer unschuldig in einen Schaden verwickelt wurde, hat für die Reparaturdauer '''des Kfz u.U. Anspruch auf einen Ersatzwagen'''. Wird darauf verzichtet, erhält der Versicherungsnehmer eine Nutzungsausfallentschädigung.<br /> | Wer unschuldig in einen Schaden verwickelt wurde, hat für die Reparaturdauer '''des Kfz u.U. Anspruch auf einen Ersatzwagen'''. Wird darauf verzichtet, erhält der Versicherungsnehmer eine Nutzungsausfallentschädigung.<br /> | ||
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'''Kein Ersatzfahrzeug bei kurzen Wegen''' | '''Kein Ersatzfahrzeug bei kurzen Wegen''' | ||
Ein Ersatzfahrzeug ist nicht zwingend notwendig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometer täglich unterschritten wird. Der Anspruch auf Kostenerstattung für ein Leihfahrzeug entfällt, jedoch können die finanziellen Mehraufwendungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden. | :Ein Ersatzfahrzeug ist nicht zwingend notwendig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometer täglich unterschritten wird. Der Anspruch auf Kostenerstattung für ein Leihfahrzeug entfällt, jedoch können die finanziellen Mehraufwendungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden. | ||
'''Angemessenes Ersatzfahrzeug nach einen Unfall''' | '''Angemessenes Ersatzfahrzeug nach einen Unfall''' | ||
Nicht jedes Mietfahrzeug als Unfall Ersatzwagen ist angemessen. Wird ein Mittelklasse-Fahrzeug gefahren, so sollte auch ein Mittelklasse-Fahrzeug als Unfall Ersatzwagen gemietet werden. Zusätzlich sollten die Preise für ein Mietfahrzeug verglichen werden. Ab einer Mietdauer von über drei Tagen ist ein Preisvergleich obligatorisch. Hintergrund hierfür ist, dass auch der Geschädigte eine Mitwirkungspflicht zur Schadenminderung hat. | :Nicht jedes Mietfahrzeug als Unfall Ersatzwagen ist angemessen. Wird ein Mittelklasse-Fahrzeug gefahren, so sollte auch ein Mittelklasse-Fahrzeug als Unfall Ersatzwagen gemietet werden. Zusätzlich sollten die Preise für ein Mietfahrzeug verglichen werden. Ab einer Mietdauer von über drei Tagen ist ein Preisvergleich obligatorisch. Hintergrund hierfür ist, dass auch der Geschädigte eine Mitwirkungspflicht zur Schadenminderung hat. | ||
Daher ist es nicht zulässig ein Mietfahrzeug nach eine Unfall anzumieten, das wesentlich teurer ist, als das eigene Fahrzeug. Wird ein Mietwagen der Luxusklasse angemietet, statt der Mittelklasse, kann der Versicherer bis zu 15 % der Ersatzforderungen einbehalten. | Daher ist es nicht zulässig ein Mietfahrzeug nach eine Unfall anzumieten, das wesentlich teurer ist, als das eigene Fahrzeug. Wird ein Mietwagen der Luxusklasse angemietet, statt der Mittelklasse, kann der Versicherer bis zu 15 % der Ersatzforderungen einbehalten. | ||
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