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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 90px]] '''Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind''' <br /> | ||
:Beamte, Freiberufler, Selbständige (Ausnahme selbständige Künstler wie auch Publizisten). Es besteht aber die Verpflichtung eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Personen können sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. | :Beamte, Freiberufler, Selbständige (Ausnahme selbständige Künstler wie auch Publizisten). Es besteht aber die Verpflichtung eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Personen können sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. | ||
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 90px]] '''Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer endet in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)''', | ||
: wenn das Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Der Arbeitnehmer hat nun die Möglichkeit von der "Befreiung zur GKV-Pflichtversicherung" Gebrauch zu machen. | : wenn das Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Der Arbeitnehmer hat nun die Möglichkeit von der "Befreiung zur GKV-Pflichtversicherung" Gebrauch zu machen. | ||
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