Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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:Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten:
:Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten:


:- Art der vertraglichen Leistungen,<br />
:Art der vertraglichen Leistungen,<br />
:- Angaben zur zuschussberechtigten Person,<br />
:Angaben zur zuschussberechtigten Person,<br />
:- Höhe des Beitrages.<br />
: Höhe des Beitrages.<br />




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:Zu den Familienangehörigen zählen:
:Zu den Familienangehörigen zählen:


:- Ehepartner oder Lebenspartner<br />
:Ehepartner oder Lebenspartner<br />
:- Kinder<br />
:Kinder<br />
:- Stiefkinder<br />
:Stiefkinder<br />
:- Enkel<br />
:Enkel<br />
:- Pflegekinder<br />
:Pflegekinder<br />


:- Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt. <br />
:Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt. <br />
:- generell bis 18 Jahre bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind<br />
:generell bis 18 Jahre bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind<br />
:- bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung<br />
:bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung<br />




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