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:Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten: | :Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten: | ||
: | :Art der vertraglichen Leistungen,<br /> | ||
: | :Angaben zur zuschussberechtigten Person,<br /> | ||
: | : Höhe des Beitrages.<br /> | ||
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:Zu den Familienangehörigen zählen: | :Zu den Familienangehörigen zählen: | ||
: | :Ehepartner oder Lebenspartner<br /> | ||
: | :Kinder<br /> | ||
: | :Stiefkinder<br /> | ||
: | :Enkel<br /> | ||
: | :Pflegekinder<br /> | ||
: | :Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt. <br /> | ||
: | :generell bis 18 Jahre bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind<br /> | ||
: | :bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung<br /> | ||