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:Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der privaten Krankenversicherung gewährt. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des tatsächlich gezahlten Beitrages, jedoch nicht mehr als bei gesetzlich Versicherten. Der Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung wird auch für Ehepartner oder Lebenspartner gewährt. Kinder sind im Rahmen der Pflegepflichtversicherung beitragsfrei versichert. | :Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der privaten Krankenversicherung gewährt. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des tatsächlich gezahlten Beitrages, jedoch nicht mehr als bei gesetzlich Versicherten. Der Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung wird auch für Ehepartner oder Lebenspartner gewährt. Kinder sind im Rahmen der Pflegepflichtversicherung beitragsfrei versichert. | ||
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