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Halter des Pferdes ist, wer "die Bestimmungsmacht über das Pferd hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und den allg. Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt" | Halter des Pferdes ist, wer "die Bestimmungsmacht über das Pferd hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und den allg. Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt" | ||
Die Eigentumsverhältnisse sind jedenfalls nicht ausschlaggebend, es kommt auf die tatsächlichen Zusammenhänge an. Wenn also der Stallbetreiber das Pferd "für sich" und "auf eigene Rechnung" hält und das Tier nicht nur für eine andere Person betreut, ist er | Die Eigentumsverhältnisse sind jedenfalls nicht ausschlaggebend, es kommt auf die tatsächlichen Zusammenhänge an. Wenn also der Stallbetreiber das Pferd "für sich" und "auf eigene Rechnung" hält und das Tier nicht nur für eine andere Person betreut, ist er Pferdehalter. | ||