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Halter des Pferdes ist, wer "die Bestimmungsmacht über das Pferd hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und den allg. Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt" | Halter des Pferdes ist, wer "die Bestimmungsmacht über das Pferd hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und den allg. Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt" | ||