Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''E-Mail, Textnachrichten per SMS, "Whats App" reichen aus.'''
* '''Kündigung per E-Mail, Textnachrichten per SMS, "Whats App" reichen aus.'''
:Der Versicherungsnehmer braucht nicht ausschließlich postalische Erklärungen abgeben, es reichen Mitteilungen per Kommunikationsmitteln wie E-Mail, Textnachrichten per SMS oder "Whats App" aus.
:Der Versicherungsnehmer braucht nicht ausschließlich postalische Erklärungen abgeben, es reichen Mitteilungen per Kommunikationsmitteln wie E-Mail, Textnachrichten per SMS oder "Whats App" aus.


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