Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 17: Zeile 17:
* '''Definition der Kündigung'''
* '''Definition der Kündigung'''
:Die Kündigung ist eine '''einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung''' eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene Kündigung bedarf keiner Zustimmung, diese wirkt als Erklärung.  
:Die Kündigung ist eine '''einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung''' eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene Kündigung bedarf keiner Zustimmung, diese wirkt als Erklärung.  


*'''Unterschiedliche Kündigungsfristen'''
*'''Unterschiedliche Kündigungsfristen'''
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü