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*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
:Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele: Tod des versicherten Tieres, Verschrottung des Kfz, Gebäudeabriss usw.
:Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele: Tod des versicherten Tieres, Verschrottung des Kfz, Haushaltsauflösung, Gebäudeabriss usw.


*'''Doppelversicherung '''<br />
*'''Doppelversicherung '''<br />
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