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*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> | *'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> | ||
:Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen | :Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele: Tod des versicherten Tieres, Verschrottung des Kfz, Haushaltsauflösung, Gebäudeabriss usw. | ||
*'''Doppelversicherung '''<br /> | *'''Doppelversicherung '''<br /> |