Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

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- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern {{#var:14.37}} €.<br />
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Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.<br />
Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.<br />
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