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Anspruch auf die <big>'''Arbeitnehmersparzulage'''</big> haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt. | Anspruch auf die <big>'''Arbeitnehmersparzulage'''</big> haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt: | ||
- Alleinstehende {{#var:14.36}} €, | - für Alleinstehende {{#var:14.36}} €, | ||
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern {{#var:14.37}} €.<br /> | - bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern {{#var:14.37}} €.<br /> |