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'''Transportversicherer muss Schaden nachvollziehen können''' | '''Transportversicherer muss Schaden nachvollziehen können''' | ||
'''Sachverhalt:'''<br/> | '''Sachverhalt:'''<br/> | ||
Ein Versicherungsnehmer hatte den Transport von Elektroartikeln im Wert von 400.000 Euro in Auftrag gegeben. Die Elektroartikel waren auf 33 Paletten in einem LKW geladen worden. Der LKW wurde überfallen und die Elektroartikel wurden gestohlen. Die Transportversicherung lehnte die Übernahme des Schadens ab. Daraufhin klagte der Versicherungsnehmer. | Ein Versicherungsnehmer hatte den Transport von Elektroartikeln im Wert von 400.000 Euro in Auftrag gegeben. Die Elektroartikel waren auf 33 Paletten in einem LKW geladen worden. Der LKW wurde überfallen und die Elektroartikel wurden gestohlen. Die Transportversicherung lehnte die Übernahme des Schadens ab. Daraufhin klagte der Versicherungsnehmer. | ||
'''Entscheidung:'''<br/> | '''Entscheidung:'''<br/> | ||
Der Transportversicherer ist nicht Schadenersatzpflichtig. | Der Transportversicherer ist nicht Schadenersatzpflichtig. | ||
'''Begründung:'''<br/> | '''Begründung:'''<br/> |