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*'''Luxustier oder Nutztier, hiervon hängt der Haftungsumfang ab'''.<br /> | *'''Luxustier oder Nutztier, hiervon hängt der Haftungsumfang ab'''.<br /> | ||
:Da die meisten Pferdebesitzer und Ponybesitzer ihre Tiere nicht aus gewerblichen Gründen, sondern aus der Liebhaberei heraus halten, gelten Pferde rechtlich als so genannte Luxustiere. Anders als bei Nutztieren, auf die der Besitzer zur Erzielung seines Lebensunterhalts angewiesen ist (gewerbliche Nutzung), '''haftet der Pferdebesitzer hier in vollem Umfang verschuldensunabhängig''' für durch das Tier verursachte Schäden. ⚠️ '''Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für alle Pferdebesitzer unverzichtbar.''' | :Da die meisten Pferdebesitzer und Ponybesitzer ihre Tiere nicht aus gewerblichen Gründen, sondern aus der Liebhaberei heraus halten, gelten Pferde rechtlich als so genannte Luxustiere. Anders als bei Nutztieren, auf die der Besitzer zur Erzielung seines Lebensunterhalts angewiesen ist (gewerbliche Nutzung), '''haftet der Pferdebesitzer hier in vollem Umfang verschuldensunabhängig''' für durch das Tier verursachte Schäden. ⚠️ '''Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für alle Pferdebesitzer unverzichtbar.''' | ||
* <big>'''Haftung aus vermutetem Verschulden'''</big> | |||
Bei Haltern von '''Nutztieren''' gilt die Haftung aus vermutetem Verschulden. Es wird generell davon ausgegangen, dass ein Verschulden und daher Schadenersatzpflicht vorliegt. | |||
Weist der vermutete Schädiger nach, dass kein Verschulden vorliegt, entfällt die Haftung. | |||