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* | * '''Haftung aus vermutetem Verschulden'''<br> | ||
Bei Haltern von '''Nutztieren''' gilt die Haftung aus vermutetem Verschulden. Es wird generell davon ausgegangen, dass ein Verschulden und daher Schadenersatzpflicht vorliegt. | :Bei Haltern von '''Nutztieren''' gilt die Haftung aus vermutetem Verschulden. Es wird generell davon ausgegangen, dass ein Verschulden und daher Schadenersatzpflicht vorliegt. | ||
Weist der vermutete Schädiger nach, dass kein Verschulden vorliegt, entfällt die Haftung. | Weist der vermutete Schädiger nach, dass kein Verschulden vorliegt, entfällt die Haftung. | ||