Krankenversicherung gesetzliche, Studenten: Unterschied zwischen den Versionen

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:Sind die Versicherungsgrenzen der GKV überschritten, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beitragsberechnung wird ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Wird dieses überschritten, so wird das tatsächliche Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen. Diese sog. Gesamte wirtschaftliche Leistung beinhaltet das Bruttoarbeitsentgelt, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, usw..
:Sind die Versicherungsgrenzen der GKV überschritten, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beitragsberechnung wird ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Wird dieses überschritten, so wird das tatsächliche Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen. Diese sog. Gesamte wirtschaftliche Leistung beinhaltet das Bruttoarbeitsentgelt, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, usw..
Wird die freiwillige Versicherung in der GKV gewählt, so gilt für maximal 6 Monate der sog. Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase.  
:Wird die freiwillige Versicherung in der GKV gewählt, so gilt für maximal 6 Monate der sog. Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase.  


:Nach dem Ende des Übergangstarifs für Studierende folgt die normale gesetzliche freiwillige Krankenversicherung.  Als Beitragssatz wird der ermäßigte Beitragssatz zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages angesetzt. Des weiteren ist der Beitrag zur Pflegeversicherung zu bezahlen.
:Nach dem Ende des Übergangstarifs für Studierende folgt die normale gesetzliche freiwillige Krankenversicherung.  Als Beitragssatz wird der ermäßigte Beitragssatz zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages angesetzt. Des weiteren ist der Beitrag zur Pflegeversicherung zu bezahlen.
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