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:Nach dem Ende des Übergangstarifs für Studierende folgt die normale gesetzliche freiwillige Krankenversicherung. Als Beitragssatz wird der ermäßigte Beitragssatz zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages angesetzt. Des weiteren ist der Beitrag zur Pflegeversicherung zu bezahlen. | :Nach dem Ende des Übergangstarifs für Studierende folgt die normale gesetzliche freiwillige Krankenversicherung. Als Beitragssatz wird der ermäßigte Beitragssatz zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages angesetzt. Des weiteren ist der Beitrag zur Pflegeversicherung zu bezahlen. | ||
* '''Beitragsübersicht für Studenten in der GKV''' | * '''Beitragsübersicht für Studenten in der GKV''' | ||
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! Versicherungsart !! Beitragssatz !! Beitragsbemessungsgrundlage !! monatlicher Beitrag | ! Versicherungsart !! Beitragssatz !! Beitragsbemessungsgrundlage !! monatlicher Beitrag |