Gebäudeversicherung private, Graffitiversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das illegale Anbringen eines Graffitis ist aus rechtlicher Sicht eine Sachbeschädigung. Diese Sachbeschädigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Hier gilt auch, dass der Schadenverursacher zum Schadensersatz verpflichtet ist.  
Das illegale Anbringen eines Graffitis ist aus rechtlicher Sicht eine Sachbeschädigung. Diese Sachbeschädigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Hier gilt auch, dass der Schadenverursacher zum Schadensersatz verpflichtet ist.  
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