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Das illegale Anbringen eines Graffitis ist aus rechtlicher Sicht eine Sachbeschädigung. Diese Sachbeschädigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Hier gilt auch, dass der Schadenverursacher zum Schadensersatz verpflichtet ist. | Das illegale Anbringen eines Graffitis ist aus rechtlicher Sicht eine Sachbeschädigung. Diese Sachbeschädigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Hier gilt auch, dass der Schadenverursacher zum Schadensersatz verpflichtet ist. | ||
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