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Beim Umzug in eine neue Wohnung überträgt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung grundsätzlich auf die neue Wohnung'''. Jedoch besteht der Versicherungsschutz nur für einen begrenzten Zeitraum, meist bis zu 2 Monate ab dem Wohnungswechseltermin. Dieser wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitpunkt festgelegt, in dem sich die versicherten Gegenstände erstmals dauerhaft in der neuen Wohnung befinden. | |||
Beim Umzug in eine neue Wohnung überträgt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung grundsätzlich auf die neue Wohnung. Jedoch besteht der Versicherungsschutz nur für einen begrenzten Zeitraum, meist bis zu 2 Monate ab dem Wohnungswechseltermin. Dieser wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitpunkt festgelegt, in dem sich die versicherten Gegenstände erstmals dauerhaft in der neuen Wohnung befinden. | |||
Um den Versicherungsschutz für beide Wohnung zu gewährleisten, müssen jedoch einige Pflichten vom Versicherungsnehmer beachtet werden: | Um den Versicherungsschutz für beide Wohnung zu gewährleisten, müssen jedoch einige Pflichten vom Versicherungsnehmer beachtet werden: | ||
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* Die Wohnfläche der neuen Wohnung ist größer oder geringer als die Wohnfläche der alten Wohnung. | * Die Wohnfläche der neuen Wohnung ist größer oder geringer als die Wohnfläche der alten Wohnung. | ||
* Die neue Wohnung liegt in einer anderen Tarifzone bzw. Postleitzahlengebiet. D.h. das Versicherungsgebiet kann risikoreicher oder risikoärmer sein und beeinflusst die Beitragshöhe. | * Die neue Wohnung liegt in einer anderen Tarifzone bzw. Postleitzahlengebiet. D.h. das Versicherungsgebiet kann risikoreicher oder risikoärmer sein und beeinflusst die Beitragshöhe.<br /> | ||
Siehe auch: 📄Muster/Vorlage - Umzugsmeldung<br /> | 👁 Siehe auch: 📄Muster/Vorlage - Umzugsmeldung<br /> | ||
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