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Beim Umzug in eine neue Wohnung überträgt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung grundsätzlich auf die neue Wohnung'''. Jedoch besteht der Versicherungsschutz nur für einen begrenzten Zeitraum, meist bis zu 2 Monate ab dem Wohnungswechseltermin. Dieser wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitpunkt festgelegt, in dem sich die versicherten Gegenstände erstmals dauerhaft in der neuen Wohnung befinden. | Beim Umzug in eine neue Wohnung überträgt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung grundsätzlich auf die neue Wohnung'''. Jedoch besteht der Versicherungsschutz nur für einen begrenzten Zeitraum, meist bis zu 2 Monate ab dem Wohnungswechseltermin. Dieser wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitpunkt festgelegt, in dem sich die versicherten Gegenstände erstmals dauerhaft in der neuen Wohnung befinden. | ||
Um den Versicherungsschutz für beide Wohnung zu gewährleisten, müssen jedoch einige Pflichten vom Versicherungsnehmer beachtet werden: | Um den Versicherungsschutz für beide Wohnung zu gewährleisten, müssen jedoch einige Pflichten vom Versicherungsnehmer beachtet werden:<br /> | ||
* Das Versicherungsunternehmen muss spätestens zum Einzugstermin über den Umzug informiert werden. | * Das Versicherungsunternehmen muss spätestens zum Einzugstermin über den Umzug informiert werden. | ||
* Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer über die Wohnfläche der neuen Wohnung informieren. | * Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer über die Wohnfläche der neuen Wohnung informieren. | ||
* Sind besondere Sicherheitsvorkehrungen bei der alten Wohnung vertraglich vereinbart, so muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilen, ob die neue Wohnung über diese Sicherheitsvorkehrungen auch verfügt. | * Sind besondere Sicherheitsvorkehrungen bei der alten Wohnung vertraglich vereinbart, so muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilen, ob die neue Wohnung über diese Sicherheitsvorkehrungen auch verfügt.<br /> | ||
Aufgrund des Wohnungswechsels verändert sich im Regelfall die Beitragshöhe zur Hausratversicherung. Im wesentlichen sind hier zwei Gründe zu nennen: | Aufgrund des Wohnungswechsels verändert sich im Regelfall die Beitragshöhe zur Hausratversicherung. Im wesentlichen sind hier zwei Gründe zu nennen: |