Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen<br />
 


Um den Versicherungsschutz zu erhalten, ist die Einhaltung von sog. Obliegenheiten zu beachten.  Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Diese ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen. Es wird unterschieden in vorvertragliche Obliegenheiten und vertragliche Obliegenheiten während des Bestehens des Versicherungsvertrages. Des weiteren wird zwischen allgemeinen vertraglichen Obliegenheiten und speziellen Auskunftsobliegenheiten und Aufklärungsobliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls differenziert. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Um den Versicherungsschutz zu erhalten, ist die Einhaltung von sog. Obliegenheiten zu beachten.  Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Diese ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen. Es wird unterschieden in vorvertragliche Obliegenheiten und vertragliche Obliegenheiten während des Bestehens des Versicherungsvertrages. Des weiteren wird zwischen allgemeinen vertraglichen Obliegenheiten und speziellen Auskunftsobliegenheiten und Aufklärungsobliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls differenziert. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
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Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung,
Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung,
XYZ




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