Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Somit wird der Grad der Obliegenheitsverletzung unterschieden in:
Somit wird der Grad der Obliegenheitsverletzung unterschieden in:


'''einfache fahrlässige Obliegenheitsverletzung'''
* '''einfache fahrlässige Obliegenheitsverletzung'''
hier bleibt der Versicherer voll leistungspflichtig
hier bleibt der Versicherer voll leistungspflichtig


'''grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung'''
* '''grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung'''


eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt und ausser acht gelassen wird. Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt und ausser acht gelassen wird. Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


'''Kausalität''' heißt, dass die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung für den Schadeneintritt und den Schadenumfang ursächlich war.
* '''Kausalität''' heißt, dass die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung für den Schadeneintritt und den Schadenumfang ursächlich war.


Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung und Kausalität ist der Versicherer teilweise leistungspflichtig. Eine Leistungskürzung ist nach der schwere des Verschuldens im entsprechenden Verhältnis möglich. (§ 22 Abs. 2 Satz 2 VVG).
Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung und Kausalität ist der Versicherer teilweise leistungspflichtig. Eine Leistungskürzung ist nach der schwere des Verschuldens im entsprechenden Verhältnis möglich. (§ 22 Abs. 2 Satz 2 VVG).
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'''arglistige Obliegenheitsverletzung'''
* '''arglistige Obliegenheitsverletzung'''


Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer vollständig leistungsfrei.
Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Der Versicherungsnehmer handelt arglistig, wenn dieser einen Zweck verfolgt, der gegen die Interessen des Versicherers gerichtet sind. Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung.<br />


Der Versicherungsnehmer handelt arglistig, wenn dieser einen Zweck verfolgt, der gegen die Interessen des Versicherers gerichtet sind.
Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung,




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