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Die private Rentenversicherung wird während der Ansparphase nicht staatlich gefördert. Im Gegensatz hierzu steht die sog. Riester-Rente und Rürup-Rente, die in der Ansparphase staatlich gefördert werden. | Die private Rentenversicherung wird während der Ansparphase nicht staatlich gefördert. Im Gegensatz hierzu steht die sog. Riester-Rente und Rürup-Rente, die in der Ansparphase staatlich gefördert werden. | ||
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Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro. | Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro. | ||
Das Beispiel zeigt deutlich, dass die lebenslange Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung mit einer geringen Besteuerung staatlich gefördert wird. | Das Beispiel zeigt deutlich, dass die lebenslange Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung mit einer geringen Besteuerung staatlich gefördert wird.<br /> | ||
Schlagwort:<br /> | Schlagwort:<br /> | ||
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