Rentenversicherung private, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Ertragsanteil stellt nicht die Höhe der Steuerlast dar, sondern gibt an, welcher Anteil der Rente besteuert wird.
Der Ertragsanteil stellt nicht die Höhe der Steuerlast dar, sondern gibt an, welcher Anteil der Rente besteuert wird.
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Beispielrechnung zur Erläuterung:'''<br />


Beispielrechnung zur Erläuterung:
Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro.
Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro.


Das Beispiel zeigt deutlich, dass die lebenslange Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung mit einer geringen Besteuerung staatlich gefördert wird.<br />
Das Beispiel macht deutlich, dass die lebenslange Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung mit einer geringen Besteuerung belastet wird.<br />




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