Rentenversicherung private, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die private Rentenversicherung wird während der Ansparphase nicht staatlich gefördert. Im Gegensatz hierzu steht die sog. Riester-Rente und Rürup-Rente, die in der Ansparphase staatlich gefördert werden.  
Die private Rentenversicherung erfährt während der Ansparphase keine staatlich Förderung.  
Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage des erwirtschafteten Ertragsanteils.


Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage des Ertragsanteils des Rentenversicherungsvertrages.  
Folgend eine Darstellung zur Berechnung des Ertragsanteils.


Nachfolgend eine Beispieltabelle der Ertragsanteilbesteuerung einer lebenslangen Leibrentenversicherung. Die Tabelle dient nur als exemplarische Darstellung. Die genaue Steuerbetrachtung und Berechnung kann nur ein Steuerberater vornehmen.


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