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Es bestehen die folgenden Haftungsobergrenzen: | Es bestehen die folgenden Haftungsobergrenzen: | ||
* bei Körperverletzung und Tötung liegt die Höchstgrenze für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem Ereignis bei maximal 600.000 Euro oder einer Rente von 36.000 € pro Jahr.. | * bei Körperverletzung und Tötung liegt die Höchstgrenze für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem<br /> | ||
: Ereignis bei maximal 600.000 Euro oder einer Rente von 36.000 € pro Jahr.. | |||
* bei Sachschäden, an beweglichen Sachen, liegt die Höchstgrenze bei 300.000 € pro Schadenereignis. <br /> | * bei Sachschäden, an beweglichen Sachen, liegt die Höchstgrenze bei 300.000 € pro Schadenereignis. <br /> | ||