Haftpflichtgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von gefährlichen Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die '''Gefährdungshaftung'''.
Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von bestimmten Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die '''Gefährdungshaftung'''.
Diese '''setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus'''. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und das Eigentum.
Diese '''setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus'''. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und das Eigentum.


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👁 Siehe auch :  [[Verschuldenshaftung / deliktische Haftung]]<br />
👁 Siehe auch :  [[Verschuldenshaftung / deliktische Haftung]]<br />


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Schlagwort: Haftung, Haftpflicht Gesetz,




[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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