Spezialrechtsschutz für Arzt, Manager, Land- und Forstwirtschaft
Spezialrechtsschutz für den Arzt
Eine spezielle Art der Rechtsschutzversicherung ist die Spezialrechtsschutzversicherung für den Arzt. Diese ist auf die berufliche Tätigkeit des Arztes abgestimmt. Hierbei sind wichtige Erweiterungen, die aufgrund der Tätigkeit notwendig sind, berücksichtigt.
Deckungserweiterungen der Arzt-Rechtsschutzversicherung
Zu den wichtigsten Deckungserweiterungen in der Arzt-Rechtsschutzversicherung zählen Leistungen bei:
- Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung
- Vorwurf eines Behandlungsfehlers
- Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
Arzt-Rechtsschutzversicherung insbesondere für nachfolgende Arztberufe
- niedergelassener Arzt
- Notarzt
- Zahnarzt
- Chefarzt
- Selbständiger eines Heilberufs
Bereiche der Arzt-Rechtsschutzversicherung
- Verkehrsrechtsschutz
- Immobilienrechtsschutz
- Praxis-Vertragsrechtsschutz
- Universal-Strafrechtsschutz
- Antidiskriminierungsrechtsschutz
- erweiterter Strafrechtsschutz
Serviceleistungen einiger Arzt-Rechtsschutz-Versicherer
- telefonische anwaltliche Erstberatung
- beitragsfreie Leistungsverbesserungen – Leistungs-Update-Garantie
- Forderungsmanagement durch angeschlossene Inkasso-Dienstleistungsunternehmen
Rechtsschutzversicherung für Manager / Führungskräfte
Versicherter Personenkreis
- Unternehmensleiter
- Vorstand
- Geschäftsführer
- Aufsichtsrat
Versicherte Kosten
- gesetzliche Gebühren für den Anwalt
- gesetzliche Gebühren für das Gericht
- gesetzliche Gebühren für die Zeugen
- gesetzliche Gebühren für den Sachverständigen
- gesetzliche Gebühren für ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren
mögliche strafrechtliche Risiken
- Verstoß gegen das Umweltschadensgesetz
- Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz
- Verstoß gegen die Betriebsstättenverantwortung
- Verstoß gegen verkehrswirtschaftliche Vorschriften
Anfangsverdacht
Ein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung reicht aus, dass ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wird. Eine Anzeige eines Konkurrenten oder vermeintlich Geschädigten genügt hierfür.
Strafbarkeit ohne Schädigung
Das Freisetzen von Schadstoffen ist ausreichend um wegen Luftverschmutzung belangt zu werden. Ein konkreter Schaden muss hierbei nicht eingetreten sein.
Persönliche Verantwortung
Das Unternehmen als juristische Person kann nicht belangt werden. Im Rahmen des Organisationsverschuldens haften die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens persönlich. Auch wenn die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens nicht persönlich die eigentlichen Schadenverursacher sind.
Die Führungskraft trifft der Vorwurf einer möglichen Verletzung von
- Kontrollpflichten
- Leitungspflichten
- Aufsichtspflichten
Spezialrechtsschutz für Land- und Forstwirtschaft
Zur Beitragsberechnung für die Spezialrechtsschutz für die Land- und Forstwirtschaft wird die gesamte landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Fläche berücksichtigt.
Hierzu zählen:
- die eigenen selbst bewirtschafteten Flächen
- die fremden zum Betrieb gepachteten Flächen
- die eigenen verpachteten Flächen
Definition der Flächen
- Wiesen
- Äcker
- Grünbrachen
- Obstanbauflächen
- Gemüseanbauflächen
- Weinbauflächen
- Waldflächen
- Parkflächen
- Moore
- Ödflächen
Versicherungsumfang in der Spezialrechtsschutzversicherung für Land- und Forstwirtschaft
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachenrecht-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Wirtschaftsmediations-Rechtsschutz
- Web-Check
Besonderheiten bei einigen Versicherern in der Spezialrechtsschutzversicherung für Land- und Forstwirtschaft
- Betriebsinhaber muss Mitglied der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sein
- Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sind mitversichert
- die vorübergehende Vermietung von Betten an Feriengäste ist im Vertragsrechtsschutzbereich beitragsfrei mitversichert