Verkehrsrechtsschutzversicherung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
In der Verkehrsrechtsschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer folgendes versichern:
- sein einziges Fahrzeug
- alle Fahrzeuge
- alle gleichartigen Fahrzeuge (z.B. alle PKW`s, alle Nutzfahrzeuge, alle Omnibusse, usw.)
Zu den Fahrzeugen in der Verkehrsrechtsschutzversicherung zählen
- alle Motorfahrzeuge zu Lande
- alle Motorfahrzeuge zu Wasser
- alle Motorfahrzeuge zu Luft
- sowie Anhänger
Versicherte Leistungsarten der Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Schadensersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Führerscheinrechtsschutz
- Kfz-Vertragsrechtsschutz
- Kfz-Eigentumsrechtsschutz
- Kfz-Steuerrechtsschutz
Versicherter Personenkreis in der Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner / Lebenspartner
- minderjährige Kinder (gem. Familiendefinition)
- Enkelkinder (gem. Familiendefinition)
- Eltern (gem. Familiendefinition)
- Großeltern
- berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
Versicherungsschutz besteht in der Eigenschaft
- als Eigentümer, Halter oder Insasse
- als Mieter von Mietfahrzeugen
- als Besitzer von Fahrzeugen
- als Fahrer fremder Fahrzeuge
- bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
- bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel und als Fußgänger