Versicherung Kleinunternehmer
- Betriebshaftpflichtversicherung Kleinunternehmer
- Inventarversicherung für Kleinunternehmer
- Firmenrechtsschutzversicherung für Kleinunternehmer
Die wohl wichtigste Versicherung für den Kleinunternehmer ist die gewerbliche Haftpflichtversicherung. Je nach gewerblicher Tätigkeit wird diese als Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Diese sichert Schäden ab, die der Unternehmer aufgrund seiner gewerblichen Tätigkeit Dritten zufügt. Schäden, die von Angestellten des Unternehmers verursacht werden sind im Versicherungsschutz der gewerblichen Haftpflichtversicherung auch beinhaltet.
Die gewerblichen Sachversicherungen (z.B. Elektronikversicherung, Inhaltsversicherung, Maschinenversicherung, usw.) sichern die Vermögenswerte des Kleinunternehmers im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen ab. Hierzu zählen u.a. Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge und Maschinen. Die gewerbliche Sachversicherung ersetzt die finanziellen Folgen aus der Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache.
Die Firmenrechtsschutzversicherung sichert die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits ab. Beinhaltet sind die Anwaltskosten, Gerichtskosten, usw. im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kleinunternehmern und dem Lieferanten, Kunden, Konkurrenten, Arbeitnehmern, usw. können entstehen.
Welche betrieblichen Versicherungen für Kleinunternehmer wichtig sind, hängt von der individuellen Risikosituation des Betriebes ab. Eine pauschale Aussage über den Versicherungsbedarf kann daher nicht so einfach getroffen werden. Im Regelfall gehören zu den 3 wichtigsten Versicherungen:
- Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer
Ein Schreiner beauftragt seinen Mitarbeiter mit der Montage eines Wandregals bei einem Kunden. Die Arbeiten werden jedoch nicht fachgerecht ausgeführt. Als der Kunde das Wandregal einräumen möchte, kippt dieses nach vorne um und verletzt den Kunden erheblich. Der Kunde macht den Schreiner dafür haftbar und fordert die Begleichung der Arztrechnungen, ein Schmerzensgeld sowie die Übernahme des Verdienstausfalles ein.
Die Betriebshaftpflichtversicherung greift in diesem Fall und übernimmt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die geforderten Schadensersatzansprüche des Kunden. Ohne die Betriebshaftpflichtversicherung hätte der Schreiner für die Forderungen selbst aufkommen müssen und hätte evtl. dessen Existenz gefährdet. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden bei berechtigten Schadensersatzforderungen. Unberechtigte Schadensersatzforderungen werden durch den Versicherer abgelehnt und notfalls gerichtlich zurückgewiesen.
- Inventarversicherung für Kleinunternehmer
Ein Kurzschluss in der betriebseigenen Kaffeemaschinen verursacht ein Feuer und zerstört die Kaffeeküche sowie das komplette Inventar in mehreren angrenzenden Büroräumen.
Die Deckungssummen der Inventarversicherung sollte dem Wert des Inventars entsprechen um eine Unterversicherung im Schadensfall zu vermeiden. Es kann sonst passieren, dass im Schadensfall nur ein Teil des Schadens von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Der finanzielle Ausgleich des Schadens wird dann um das Verhältnis der Unterversicherung gekürzt.
- Firmenrechtsschutzversicherung für Kleinunternehmer
Auch beim Kleinunternehmer kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Von Streitigkeiten mit dem Lieferanten über Streitigkeiten mit Mitarbeitern bis hin zu Streitigkeiten mit Kunden.
Das Konfliktpotential im alltäglichen Geschäftsleben ist nicht zu unterschätzen und je nach gewerblicher Tätigkeit unterschiedlich hoch. Daher wurden spezielle Deckungskonzepte von den Versicherungsgesellschaften entwickelt, die auf die Bedürfnisse der einzelnen gewerblichen Branchen / Berufe abgestimmt wurden. Oftmals können diese Konzepte um zusätzliche Bausteine erweitert werden um den individuellen Bedürfnissen des Gewerbetreibenden gerecht zu werden.
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die Kosten für den Rechtsanwalt, Zeugen, Gutachter sowie auch die anfallenden Gerichtskosten.
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