Vorsorgevollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Können Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, wird ein rechtlicher Betreuer durch das Amtgericht eingesetzt.
Können Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, wird ein rechtlicher Betreuer durch das Amtgericht eingesetzt.
Die Vorsorgevollmacht tritt i.d.R. unverzüglich in Kraft und ist ab der Ausstellung gültig. Es kann die Vereinbarungen getroffen werden, dass eine vorsorgliche Vollmacht erst wirksam wird, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig ist. <br />


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