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Die Leibesfruchtversicherung versichert den Wert des Fohlen während der Trächtigkeit der Stute. Die Geburt ist mitversichert. Eine Leistung erfolgt bei Tod, Nottötung, Unfall und Krankheit. | Die Leibesfruchtversicherung versichert den Wert des Fohlen während der Trächtigkeit der Stute. Die Geburt ist mitversichert. Eine Leistung erfolgt bei Tod, Nottötung, Unfall und Krankheit. | ||
* ''' | * '''Fall-of-hammer-Versicherung'''<br /> | ||
Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten. | |||
Die Versicherungsleistungen | |||
Tod - Verenden und Nottötung: | |||
Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet. | |||
Diebstahl und Raub: | |||
Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet. | |||
Transportschaden: | |||
Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert. | |||
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien. | |||
* '''Pferdetransport- und Diebstahlsversicherung'''<br /> | * '''Pferdetransport- und Diebstahlsversicherung'''<br /> |