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Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten. | Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten. | ||
Die Versicherungsleistungen | Die Versicherungsleistungen | ||
Tod - Verenden und Nottötung: | '''Tod - Verenden und Nottötung:''' | ||
Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet. | Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet. | ||
Diebstahl und Raub: | '''Diebstahl und Raub:''' | ||
Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet. | Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet. | ||
Transportschaden: | '''Transportschaden:''' | ||
Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert. | Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert. | ||