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* '''Krankenversicherung - § 5 SGB V Versicherungspflicht besteht für''' <br /> | * '''Krankenversicherung - § 5 SGB V Versicherungspflicht besteht für''' <br /> | ||
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze <br /> | :- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze <br /> | ||
:- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studien-,/Prüfungsordnung ausüben | :- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studien-,/Prüfungsordnung ausüben<br /> | ||
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br /> | :- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br /> | ||
:- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br /> | :- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br /> |