Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:
'''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br />
'''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br />


* '''Krankenversicherung - § 5 SGB V Versicherungspflicht besteht für''' <br />
* '''Krankenversicherung - nach § 5 SGB V besteht Versicherungspflicht für''' <br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze <br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze <br />
:- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studien-,/Prüfungsordnung ausüben<br />
:- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studien-,/Prüfungsordnung ausüben<br />
45.063

Bearbeitungen

Navigationsmenü