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* '''Unfallversicherung' nach § | * '''Unfallversicherung nach''' nach § XXX ''<br /> | ||
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. Versichert sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. | :Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. Versichert sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. | ||
* ''' Pflichtversicherungen, privatrechtlich'''<br /> | * ''' Pflichtversicherungen, privatrechtlich'''<br /> |