Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Unfallversicherung nach''' nach § XXX ''<br />
* '''Unfallversicherung ''' nach § XXX <br />
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem  Unfallversicherungsträger angemeldet werden.  Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. Versichert sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle.
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem  Unfallversicherungsträger angemeldet werden.  Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. Versichert sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle.


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