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* '''Unfallversicherung | * '''Unfallversicherung ''' nach § XXX <br /> | ||
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. Versichert sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. | :Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. Versichert sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. | ||