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| * '''Insolvenzversicherung'''''<br /> | | * '''Insolvenzversicherung'''''<br /> |
| : Die Insolvenzversicherung hat zwei Aufgaben gleichzeitig: Sie schützt zum einen das betreffende Unternehmen vor Regressforderungen, die nach einer auftretenden Insolvenz angemeldet werden, andererseits dient sie auch zum Schutz der Kunden, deren Zahlung durch diese Versicherung bei Auftreten einer Insolvenz des entsprechenden Dienstleisters vollständig abgesichert ist. | | : Durch die Insolvenzversicherung schützt sich ein Unternehmen vor Regressforderungen, nachdem Insolvenz angemeldet wurde. Der Kunde erhält vom Versicherer die geforderten Zahlungen. Überwiegend iin Dienstleistungsunternehmen findet die Insolvenzversicherung Anwendung. |
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| nzwischen gibt es die Insolvenzversicherung für viele verschiedene Wirtschaftsbereiche, vornehmlich im Rahmen von Dienstleistungsunternehmen.
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| Bekannt geworden ist sie jedoch durch das Reisegewerbe, bei dem das Gesetz sogar das Vorhandensein dieser Versicherung explizit vorschreibt. Die Bestimmungen sehen dabei vor, dass jeder Reiseveranstalter, welcher in der Anzahl seiner Reisetage pro Jahr über einer bestimmten Grenze liegt, diese Versicherung abschließen muss.
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| nicht abschließend | | nicht abschließend |