45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 192: | Zeile 192: | ||
* '''Insolvenzversicherung'''''<br /> | * '''Insolvenzversicherung'''''<br /> | ||
: Durch die Insolvenzversicherung schützt sich ein Unternehmen vor Regressforderungen, nachdem Insolvenz angemeldet wurde. Der Kunde erhält vom Versicherer die geforderten Zahlungen. Überwiegend iin Dienstleistungsunternehmen findet die Insolvenzversicherung Anwendung. | : Durch die Insolvenzversicherung schützt sich ein Unternehmen vor Regressforderungen, nachdem Insolvenz angemeldet wurde. Der Kunde erhält vom Versicherer die geforderten Zahlungen. Überwiegend iin Dienstleistungsunternehmen findet die Insolvenzversicherung Anwendung. | ||
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. Seine ausschließliche Aufgabe ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers nach den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). | |||